Compliance Management


Meldungen Außenwirtschaft

Gemäß § 11 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit §§ 64 ff. und §§ 67 ff. der Außenwirtschaftsverordnung sind Zahlungen an oder von Gebietsfremden zu erfassen und mit bestimmten Kennzahlen monatlich an die Bundebank zu melden.

Gerade die Transaktionsmeldungen gemäß Anlage Z4 zur Außenwirtschaftsverordnung stellen die Unternehmen dabei regelmäßig vor Herausforderungen. Zum einen werden die gesetzlichen Anforderungen nicht immer richtig interpretiert. Damit fällt eine Identifizierung melderelevanter Geschäftsvorfälle und deren korrekte Zuordnung zu den LZB Kennzeichen schwer. Zum anderen fehlt den Unternehmen häufig die Möglichkeit einer automatischen Ableitung der LZB Kennzeichen im kreditorischen sowie debitorischen Belegfluss.
cycnum bietet ihren Kunden Unterstützung in allen Bereichen der Meldepflicht an. Die Z4 Meldung wird dabei meist im Mittelpunkt stehen. Primäre Beratungsleistungen sind:

• Schwachstellenanalyse des bisherigen Meldewesens, Prozessoptimierungen
• Systemtechnische Implementierung von Lösungen im SAP-Umfeld mit maximalem Automatisierungsgrad
• Testmanagement
• Entwicklung eines Templates und dessen Rollout in Konzernstrukturen
• Unterstützung bei der organisatorischen Verankerung neuer Prozesse und Verfahren
• Betreuung im Abstimmprozess mit der Deutschen Bundesbank


Internes Kontrollsystem

Die Einführung eines internen Kontrollsystems zur Financial Compliance (z. B. gemäß Sarbanes-Oxley Act Section 404), welches nachhaltig seinen Kontrollzweck erfüllt und dabei wirtschaftlich arbeitet, stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Unser Beratungsansatz ist ganzheitlich und unterstützt Sie in sämtlichen Einführungs- oder Optimierungsphasen:

• Scoping – strukturierte Prozessübersicht als Maßgabe für das weitere Vorgehen
• Analyse & Dokumentation relevanter Prozesse, Risiken und Kontrollen
• Bewertung der Kontrollen und Erarbeitung eines Remediaton Plans
• Remediation
• Testing
• Post Implementation Improvement


Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für Unternehmen seit Mai 2018. Diese EU-weit geltende Regelung umfasst umfangreiche Änderungen im Datenschutz. Die DSGVO verlangt zahlreiche Anpassungen für Unternehmen insbesondere bei Änderungen der Erfassung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung und Vernichtung von Daten. Vor allem soll damit der Verbraucherschutz und der transparente Umgang mit personenbezogenen Daten gestärkt werden. Die für Unternehmen wichtigste Neuerung besteht in einer deutlichen Anhebung der Bußgelder für Datenschutzverstöße. Unternehmen sollten daher die notwendigen Anpassungen im Umgang mit personenbezogenen Daten umsetzen. Die wichtigsten Punkte sind hierbei:

• Die Einwilligung zur Datenverarbeitung und Aufklärung der Betroffenen
• Die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe der Daten an Dritte
• Das Widerrufsrecht der Betroffenen
• Die Pflicht, als Unternehmen, Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren

Innerhalb unserer Datenschutzberatung überprüfen wir die relevanten Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen, identifizieren den notwendigen Anpassungsbedarf und setzen alle erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen gemeinsam um. Auf diese Weise ist Ihr Unternehmen optimal auf die DSGVO und die Anfragen von Behörden und Verbrauchern vorbereitet.